AGBs

§1 Geschäftsgegenstand ist eine Anzeige, bzw. eine Präsentation, wie Bild und/oder Texterstellung, in einem oder mehreren verschiedenen Print-Veröffentlichungen, eine für Suchmaschinen optimierte Internet-Präsentation auf der Internetseite des Auftragnehmers, sonstige Werbeveröffentlichungen, Folder, Flyer oder andere Arten von print-Werbung oder auch eine Werbekurzfilmproduktion für die Veröffentlichung im Internet.

§2 Haftungsausschluss: Kleinere Abweichungen von eingereichten Vorlagen sind nie völlig auszuschließen. Der Auftragnehmer haftet nicht für kleinere Farbabweichungen, Druckfehler oder ähnliche Mängel.

§3 Erscheinungsdatum: Das genaue Realisierungsdatum des Objektes liegt stets im Ermessen des Auftragnehmers; vertraglich zugesagte Druck- und Erscheinungsdaten werden vom Auftragnehmer jedoch stets eingehalten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fälle, die nicht direkt auf eigenes Verschulden zurück zu führen sind, wie z.B. Lieferungsverzug der Druckerei oder durch höhere Gewalt. Im Besonderen wird darauf hingewiesen, dass die Zeitfenster der einzelnen Ausgaben nur ungefähren Charakter haben (z.B. "September-Oktober"-Ausgabe bedeutet nicht, dass diese Ausgabe zum Ersten des Monats September veröffentlicht sein wird. Meist ist die Mitte des erstgenannten Monats der tatsächliche Veröffentlichungszeitpunkt des Print-Magazins. Hier sei darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung des Online-Magazins in der Regel etwa zwei Wochen früher als Print stattfindet, meist sogar noch vor dem Ersten des Monats.

§4 Liefertermin der Druckdaten: Druckunterlagen müssen spätestens innerhalb von 5 Werktagen, gerechnet ab Datum des Vertragsabschlusses, dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden, ansonsten ist der Auftragnehmer berechtigt, die Anzeige nach eigenem Ermessen zu gestalten, bei Berechnung des vollen Preises, zzgl. Gestaltungsgebühr.

§5 Korrekturabzug: Der Auftraggeber erhält nur dann unaufgefordert einen Korrekturabzug, wenn keine fertig gestaltete und gesetzte Datei vom Auftraggeber oder dessen Werbeagentur zur Verfügung gestellt wurde, bzw. eine druckreife Vorlage vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zum Scannen zur Verfügung gestellt wurde und unverändert bleiben soll. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers oder Bedarf wird aber selbstverständlich auch dann ein Korrekturabzug versandt (Gebühr: je 5,–). Der Auftraggeber muss dies jedoch dem Auftragnehmer schon während des Vertragsabschlusses zur Kenntnis geben, damit dieser sich rechtzeitig darum kümmern kann.
5.2. Der Auftragnehmer wird den Korrekturabzug unverzüglich nach dem Erhalt der dazu benötigten Unterlagen erstellen und dem Kunden übermitteln, senden bzw. aushändigen.
5.3. Unter „Korrekturabzug“ ist ein Tintenstrahl-Ausdruck (versandt per Brief bzw. persönliche Aushändigung) oder eine pdf- bzw. jpg-Datei (versandt per E-Mail bzw. Upload auf Server) der in Auftrag gegebenen Dienstleistung zu verstehen.
5.4. Korrekturabzüge sind gründlich auf Satz-, Rechtschreib- und sonstige Fehler zu überprüfen und — versehen mit eventuellen Berichtigungsvermerken — dem Auftragnehmer spätestens innerhalb 5 Werktagen zurück zu senden/zurück zu geben.
5.5. In diesem Versenden liegt die Erklärung, dass der Korrekturabzug — gegebenenfalls mit den aufgeführten Änderungen — druckreif ist.
5.6. Geht diese Korrektur nicht binnen 5 Arbeitstagen beim Auftragnehmer ein, so gilt der Korrekturabzug stillschweigend als zum Druck freigegeben.
5.7. Mit dem Versenden/Übermitteln/Aushändigen des Korrekturabzuges beginnt die Fälligkeit des Rechnungsbetrages der laufenden Periode (d. h. mit dem Erhalt der darauf folgenden Rechnung).
5.8. Durch die Notwendigkeit eines Korrekturabzuges entsteht automatisch die Fälligkeit einer zusätzlichen Gebühr von mindestens 5,– (siehe 5.1), meistens jedoch 49,– (siehe § 11.2)

§6 Nebenkosten: zusätzlich zu dem vereinbarten Preis für die Anzeige können nach gesondertem Bedarf auch nachträglich Bearbeitungskosten hinzukommen, die bei der Auftragserteilung nicht eindeutig vorhersehbar waren (siehe hierzu auch § 11). Dies gilt im Besonderen, wenn aufwändige Beratungen, Interviews und/oder Fotoshootings geleistet wurden, es aber gar nicht zu dem erwarteten Auftrag kam oder ein solcher storniert wurde. In diesem Fall behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, gesonderte Rechnungen über die Leistungen mit fair kalkulierten Preisen zu stellen.
6.2. Wird die Anzeige in einem abweichenden Format als zu den in den Mediadaten vorgegebenen Formaten geliefert, so werden mindestens 15% Zuschlag berechnet (siehe auch §11).

§7: Unverlangt eingehende Pressemeldungen: Wer uns Pressemeldungen zuschickt, die wir nicht angefordert haben bzw. Teil einer Absprache oder eines Vertrages sind, dem werden wir – den Fall vorausgesetzt, dass wir diesen in einer unserer Medien veröffentlichen – den entsprechenden Mindest-Betrag aus unserer „Low Budget-Preisliste“ berechnen. Wer uns also Pressemeldungen zuschickt, erklärt sich mit dieser fairen Regelung einverstanden, auch dann, wenn dies nicht vorher ausdrücklich abgesprochen war.

§8 Fälligkeit: Die Kosten des Anzeigenpreises und der angefallenen Nebenkosten incl. der MwSt. sind nach Erhalt des Korrekturabzuges in voller Höhe fällig. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der ausdrücklichen Schriftform auf dem Auftragsformular (Siehe auch §4.).
8.2. Im Falle des Zahlungsverzuges werden die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Bei Rücklastschrift erlauben wir uns die Berechnung der Selbstkosten von derzeit 6,–.
8.3. Abweichend von 8.1. können bei sofortiger Zahlung der Rechnung, wenn nach Rechnungserhalt der Betrag innerhalb von 5 Werktagen auf dem Konto des Auftragnehmers eingeht, 3% Skonto gezogen werden.
8.4. Wir gewähren für Lastschriftaufträge ebenfalls 3% Skonto (außer bei Teilzahlungsbeträgen, da diese ohnehin grundsätzlich nur mit Lastschrift gewährt werden!)

§9 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit stets der Schriftform. Beide Parteien erkennen den Vertrag so, wie im Auftragsformular ausdrücklich beschrieben, an.

§10 Salvatorische Klausel: Eine etwaige Unwirksamkeit einer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

§11 Anlieferung der Druckdaten und deren Nebenkosten: Die Anlieferung der Druckdaten ist nur in folgenden Dateiformaten möglich: *.pdf, *.tif, *.jpg, *.cdr (Version X5 oder älter; jüngere Versionen müssen zurück konvertiert werden) oder direkt kompatibler Formate, mindestens 300 dpi Auflösung und im CMYK-Farbraum.
11.2. Sämtliche Preise sind so kalkuliert, dass die eingesandten Druckdaten im bereits fix-und fertigen Zustand angeliefert werden (richtiges Dateiformat, sowie korrekte Anzeigenmaße etc., ohne jegliche Erfordernis von Veränderungen seitens des Auftragnehmers). Wenn die Druckdaten beispielsweise in Einzelteilen geliefert werden, werden mind. 49,– Bearbeitungsgebühr zusätzlich zum vereinbarten Preis erhoben. Allerdings erhält in diesem Fall der Auftraggeber automatisch einen (einzelnen) kostenlosen Korrekturabzug, mit der Möglichkeit, etwaige Fehler ohne zusätzliche Kosten zu beheben (siehe auch §5).
11.3. Bei einer kompletten Gestaltung des Vertragsgegenstandes durch den Auftragnehmer berechnet sich diese Gestaltungsgebühr nach dem erforderlichen Aufwand insgesamt (z.B. Fotoshooting, Interview, Werbetext-Erstellung, Video-Aufnahme und Schnitt, Satz, Bildbearbeitung, Layout, Logoentwicklung bzw. -vektorisierung etc.). Dies bedeutet eine faire Regelung, damit Kunden, die fertige Dateien liefern, keinen Nachteil haben.
11.4. Der Vertragsgegenstand (z.B. die Anzeige) muss in dem vom Auftragnehmer vorgegebenen Seitenverhältnis und im richtigen Größenformat geliefert werden, ansonsten kommen mindestens 15% Zuschlag zum regulären Anzeigenpreis hinzu.

§12 Mehrfach- und/oder Mehrtitel-Aufträge sowie Jahres-Kombi-Buchungen: Ge­meint sind mehrfache Buchungen in einer einzelnen und/oder in mehreren folgenden Ausgaben eines Titels (= Mehrfach-Auftrag) und/oder auch in verschiedenen Titeln (=Mehrtitel-Auftrag, z.B. gleichzeitig im Pfalz-Magazin und in CuliVinesse) bzw. eine Verbindung beider Arten von Mehrfachbuchungen. Möglich sind auch Kombinationen von Printanzeigen mit Internet-Präsentationen sowie Druckaufträgen und dergleichen.
Bei Mehrfach-Buchungen aller Art gelten grundsätzlich folgende Rabatt-Staffelungen:
    -Doppel-Buchung    (2 Anzeigen)                      5% Rabatt
    -Dreifach-Buchung    (3 Anzeigen)                    10% Rabatt
    -Jahresrabatt    (mind.  5 Anzeigen)                 15% Rabatt
    -Buchung „bis auf Widerruf“ (= mindest-Laufzeit 2 Jahre!)    20% Rabatt
12.2. Wie bei solchen Rabatt-Staffelungen allgemein üblich, sind diese nur dann wirksam, wenn der entsprechende Auftrag mit einer einzelnen Beratung, während eines einzelnen Gesprächstermins mit 1 einzelnen Auftragsformular getätigt wird. Nachträgliche Buchungen (d.h. wenn weitere, zusätzliche Beratungen nötig werden) werden ohne Rabatt berechnet.
12.3. Ebenso sind die anfangs eingeräumten Rabatte hinfällig bzw. sogar zurück zu bezahlen, wenn die im Auftrag angegebene Mindestlaufzeit bzw. Mehrfachbuchung nicht eingehalten wird oder zwischenzeitlich storniert wird oder nicht alle Rechnungen voll bezahlt sind. Bei vorzeitiger Stornierung bzw. Nichtzahlung von Jahres-Kombi-Buchungen, wo die speziellen Haupt-Leistungen bereits erbracht wurden (z.B. Fotoshooting, Interview, Texterstellung, Veröffentlichung von redaktionellen Seiten, auch im Internet etc.) sind anteilsmäßig diese Hauptleistungen separat zu berechnen. Dies bedeutet, dass der Kombinationsvorteil des Auftragnehmers damit automatisch erlischt und diese Hauptleistungen nicht mehr als Teilbuchungen anzusehen sind, daher werden diese dann in vollem Umfang berechnet.
12.4. Bei „Buchung bis auf Widerruf“: Nach Ablauf der 2 Jahre Mindestlaufzeit ist der Vertrag jederzeit kündbar; vorausgesetzt, die Grundpreise incl. aller evtl. angefallenen Gebühren sind bezahlt.
12.5. Alle Rabatte werden lediglich auf die Grundpreise der Anzeige gewährt, Gestaltungs- und Bearbeitungsgebühren sind von der Rabattierung in jedem Fall ausgeschlossen. (siehe auch §11)

§13 Urheberrecht: Alle Urheberrechte in Bezug auf Wort und Bild, insbesondere auf die Gestaltung der Anzeigen bzw. der Video-Clips sind dem Auftragnehmer vorbehalten. Dies bezieht sich natürlich nur auf die vom Auftragnehmer gestalteten Anzeigen, sowie ggf. die von ihm gemachten Fotos und/oder der Pressetext und/oder die gedrehten Videos. Diese sind und bleiben deren geistiges Eigentum und dürfen ohne eine ausdrücklich und schriftlich erteilte Genehmigung des Auftragnehmers keinesfalls anderweitig eingesetzt werden! Mündliche Nebenabreden sind wie immer unwirksam. Auch aus einem schriftlich erteilten Vertrag (ohne den Passus der Genehmigung) kann eine solche Erlaubnis nicht ohne Weiteres hergeleitet werden.
13.2. Einzige Ausnahme von dieser Regelung: Wenn ausdrücklich ein sogenannter „Exklusivbericht-Vertrag” geschlossen wird, verzichtet der Auftragnehmer freiwillig auf sein im Abs. 1 erklärtes Urheberrecht. Dadurch sind auch die deutlich höheren Preise für „Exklusiv-Berichte” zu erklären.
13.3. Wird ein Vertrag, in dem die anderweitige Verwendung der oben beschriebenen Leistungen ausdrücklich erlaubt wird, beiderseits oder auch einseitig vorzeitig storniert, so erlischt diese Erlaubnis automatisch. Das gleiche trifft zu, wenn der Vertrag nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht rechtzeitig, inklusive aller Gebühren und Nebenkosten, bezahlt wurde.

§14 Platzierung von Werbeanzeigen Print und/oder Online und Pressetexte: Explizite Platzierungs-Wünsche werden gegen eine zusätzliche Gebühr von 20% des Netto-Preises berücksichtigt; jedoch muss stets im Einzelfall geklärt werden, ob diese Platzierung überhaupt möglich ist. Ansonsten besteht kein Recht auf eine bestimmte Platzierung. Der Auftragnehmer ist jedoch - schon im eigenen Interesse - bemüht, eine positiv wirkende Platzierung zu wählen.
14.2. Ansprüche auf Pressetexte, ganz besonders auf eine bestimmte Formulierung und genauen Wortlaut, bestehen nicht. Hier verweisen wir ausdrücklich auf das Deutsche Presserecht und auf das Recht der freien Mei­nungs­äußerung. Dankbar ist hingegen der Auftragnehmer, wenn auf sachliche Fehler hingewiesen wird, die dann selbstverständlich korrigiert werden.

§15 Vertrieb im Printbereich: Der Auftragnehmer kann keine volle Haftung dafür übernehmen, dass die Exemplare innerhalb eines bestimmten Zeitraumes in vollem Umfang korrekt und zu einem bestimmten Zeitpunkt rechtzeitig verteilt werden, obschon der Auftragnehmer sich hierum selbstverständlich nach besten Kräften kümmert, allein schon im eigenen Interesse.
15.2. Schadensersatzansprüche von Seiten des Auftraggebers gegenüber des Auftragnehmers aus Gründen von mangelhafter Verteilung sind in jedem Fall ausgeschlossen.

§16 Rücktritt vom Vertrag: Das Recht, innerhalb von 2 Wochen von jedem beliebigen Vertrag zurücktreten zu können, gibt es nicht. Entstanden ist dieser Mythos vermutlich durch das gesetzliche 14tägige Widerrufsrecht bei so genannten Haustürgeschäften bzw. bei Geschäften mit Endverbrauchern. Für die vorliegenden Verträge zwischen Vollkaufleuten jedoch gilt wie immer der alte Rechtsgrundsatz: „Pacta sunt servanda“ =lat.:„Verträge sind einzuhalten“.


aktueller Stand: August 2015 | ©2013 by ideen-concepte